Meine Leistungen
PATIENTEN
Es können Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr behandelt werden.
Patienten ab 18 Jahren können wählen, ob sie eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder eine Erwachsenen-Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen.
STÖRUNGSBILDER
- Regulationsstörung Ess-/Fütterstörungen
- Entwicklungsstörungen, Bindungsstörungen
- altersuntypisches Einnässen/Einkoten
- emotionale Störungen wie z.B. Trennungsangst
- Ticstörung
- ADHS / ADS "Träumerchen"
- Autismus
- Depression
- Angststörung und Panik
- Zwangsstörung
- akute Belastungsstörung, Anpassungsstörung, Posttraumatische Belastungsstörung,
- dissoziative Störungen,
- körperliche Schmerzen ohne organischen Befund,
- Schlafstörungen
- Essstörungen
- Geschlechtsidentitätsstörung oder der Verhaltensauffälligkeiten in Verbindung mit der sexuellen Entwicklung und Orientierung
- Impulskontrollstörung, Selbstverletzendes Verhalten, Suizidalität,
- Verhaltensstörung durch Substanzkonsum, Aggressivität, delinquentes Verhalten
- Schulvermeidung
EINBEZIEHUNG DES SOZIALEN UMFELDES
Bei Kindern und Jugendlichen können „relevante Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld“ in die Therapie einbezogen werden. Das bedeutet, dass auch andere Personen als die Eltern oder der Partner an der Therapie teilnehmen können – zum Beispiel Lehrer oder Erzieher. Die Bezugspersonen können bereits in der Sprechstunde und in den probatorischen Sitzungen einbezogen werden.
ABLAUF PSYCHOTHERAPIE
Zunächst geht jeder Behandlung eine Anamnese und eine Diagnostik voraus, diese finden in der psychotherapeutischen Sprechstunde bzw. in der Probatorik statt. Neben den Symptomen und Vergabe einer Diagnose nach ICD-10 werden auch viele weitere Faktoren erhoben um den Patienten und sein Umfeld (die Familie) kennen zu lernen.
Die Psychotherapie wird immer dem Entwicklungsstand des Kindes bzw. Jugendlichen und den jeweiligen Lebensumständen angepasst. Es werden Fähigkeiten und Ressourcen von Kindern, Jugendlichen und Eltern genutzt.
Die Psychotherapie findet in der Regel 1x wöchentlich zu einem fest vereinbarten Termin in meiner. Jede Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Die Gesamtdauer einer Psychotherapie kann sehr unterschiedlich sein und richtet sich nach den individuellen Problemen der Patienten.
VERFAHREN
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit dem Patienten erarbeitet, welche Bedingungen seiner Lebensgeschichte und seiner aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird der Patient zur aktiven Veränderung seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.
ABRECHNUNG
Gesetzliche Krankenversicherungen
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) werden normalerweise von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Private Krankenversicherungen
In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von den privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfestelle übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Beihilfestelle nach den Modalitäten.
Selbstzahler
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst übernehmen. Die Kosten richten sich ebenfalls nach GOP (Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten).